Leistungen

MEINE LEISTUNGEN


Ich erstelle Ihnen professionelle Gutachten rund um das Thema Hörakustik.
Dabei rücke ich Ihr individuelles Anliegen in den Fokus um die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten sind Gutachten, die durch das Gericht selbst beauftragt werden. Der Gerichtsgutachter beantwortet dabei durch das Gericht an ihn gestellte Fachfragen, wie z. B. "Gibt es wirtschaftlichere Möglichkeiten um die Behinderung des Klägers auszugleichen oder muss es das begehrte Hörsystem sein?" welche in einem sogenannten Beweisbeschluss formuliert und beantwortet werden und dann Bestandteil der Prozessakte sind.


Wert- und Beweisgutachten

Entstehen Schäden an einem Hörsystem oder wird dieses zerstört, so wird durch ein Wertgutachten der Zeitwert ermittelt.
Anders ist es beim Beweisgutachten. Gibt es ein Rechtsstreit über potenzielle Mängel an einem Hörsystem so werden diese Mängel sachkundig begutachtet und mit Hilfe von technischen Messungen dokumentiert.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten sind eine Form des Privatgutachtens. Sie werden u.a. im Falle von Sach- und Haftpflichtschäden von der Versicherung oder von Versicherten/Geschädigten zum Ermitteln der Ursache und Höhe eines Schadens herangezogen.

Privatgutachten/Parteigutachten

Privatgutachten bzw. Parteigutachten werden einzig und allein von Privatpersonen in Auftrag gegeben um bspw. außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen
Versicherungsgutachten

Honorar

Gerichtsgutachten:

Die Kosten für ein gerichtliches Gutachten unterliegen dem JVEG. Ein gerichtliches Gutachten wird auf Anordnung durch ein Gericht angefertigt. Hier wird Umfang und Beweisfrage durch das zuständige Gericht festgelegt.
Privatgutachten:

Umfang und Aufwand des Gutachten werden von dem Auftraggeber mit dem Sachverständigen vereinbart. Privat beauftragte Gutachten unterliegen anderen Vorschriften. Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber getragen. Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.
Share by: